Golf, Tennis oder Rudern. Für mehr als zwei Monate ist nun der Individualsport in mehreren Bundesländern verboten gewesen. Während 12 Bundesländer jedoch Ausnahmen machten, konnte man in NRW zum Beispiel nicht Golfen oder Rudern.
Ab Montag ändert sich die Lage ein wenig und zumindest dieser „Individualsport“, sowie Trainingseinheiten zwischen einem Lehrer und einem Sportler sind dann wieder möglich.
Mannschaftssport im Amateurbereich bleibt jedoch weiterhin verboten. Hier der genaue Wortlaut der Verordnung der Landesregierung NRW:
„Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.“